Die Geometrie der richterlichen Deckung: Eine logische Demontage des Beschlusses von Richter Sellmann

Am 18.05.2026 hat Richter am Amtsgericht Sellmann meinen Befangenheitsantrag gegen seine Kollegin Richterin Menzenbach als „unbegründet“ zurückgewiesen (Az. 41 Cs-500 Js 117/24-358/25). Wer den Beschluss unvoreingenommen analysiert, stößt auf ein Paradebeispiel juristischer Schutzbehauptungen, bei dem die Logik der StPO so weit verbogen wird, bis das System kollabiert.