Steigende Anzahl Inobhutnahmen
Die Anzahl der sogenannten regulären Kindesinobhutnahmen in Deutschland ist im Vergleich zu den 1990er und 2000er Jahren um über 25% gestiegen.
In Deutschland wurden 2023 ca. 35300 Kinder und Jugendliche in staatliche Obhut genommen (reguläre Kindesinobhutnahmen, ohne Inobhutnahmen unbegleiteter minderjähriger Einreisender) [1]. Das entspricht 163 Inobhutnahmen pro Werktag; ca. zwei vollgepackten Schulbussen.
In den Jahren 2011 bis 2023 wurden durchschnittlich 37070 reguläre Inobhutnahmen pro Jahr vollzogen [1]. Ende der 1990er Jahren waren es durchschnittlich 29270 pro Jahr, in den 2000er Jahren durchschnittlich 29060 im Jahr [3].
Der Anstieg seit 2010 ist erheblich und beruht auf politischen Weichenstellungen (Gesetzesänderungen [6]), die es für Jugendämter und Familiengerichte einfacher machen, nach Ermessen – ohne klare Beweislage und ohne Rücksicht auf die Rechte und Interessen der betroffenen Kinder und Eltern – zu entscheiden. Die Rechte von Kindern und Eltern werden zunehmend zugunsten übergriffiger Behörden und rechtsstaatswidriger handelnder Familienrichter beschnitten, die für rechtswidriges Handeln regelmäßig nicht zur Verantwortung gezogen werden. Eltern laufen bei Behörden, Polizei und Gerichten gegen Wände, wenn sie versuchen, ihre Rechte und die Rechte ihrer Kinder zu schützen. Die Frage der Rechtswidrigkeit einzelner Maßnahmen – z.B. die Zahl der rechtswidrigen Kindesentziehungen durch Jugendämter oder Familiengerichten – wird von den amtlichen Stellen nicht erfasst [5].
Die häufigsten Anlässe für eine Inobhutnahme waren (2022) [2]:
28600 (43%) Inobhutnahme unbegleiteter minderjähriger Einreisender
17300 (26%) Überforderung der Eltern
7500 (11%) Anzeichen für Vernachlässigung
6500 (10%) Anzeichen für körperliche Misshandlung
5600 (8,5%) Beziehungsprobleme der Eltern
4500 (6,8%) Anzeichen für psychische Misshandlung
(Summe aufgrund Mehrfachnennungen größer als 100%)
Immer häufiger sind Kinder unter 14 Jahren betroffen [4].
17% der betroffenen Kinder lebten vor der Inobhutnahme bei einem alleinerziehendem Elternteil.
Quellen:
[1] https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/12/PD24_454_225.html
[2] https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/06/PD23_246_225.html
[3] https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Soziales/Kinderschutz/Tabellen/schutzmassnahmen.html
[4] https://www.kommunen.nrw/informationen/mitteilungen/datenbank/detailansicht/dokument/84230-inobhutnahmen-von-kindern-und-jugendlichen-bundesweit-2016.html
[5] https://dip.bundestag.de/drucksache/auf-die-gro%C3%9Fe-anfrage-drucksache-20-9617-inobhutnahmen-in-deutschland/273286
[6] https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_%C3%BCber_das_Verfahren_in_Familiensachen_und_in_den_Angelegenheiten_der_freiwilligen_Gerichtsbarkeit
(Die Angaben unterschiedlicher Quellen variieren geringfügig, ohne das Ergebnis signifikant zu beeinträchtigen)