Das Land NRW hat unser Kind 108 Tage rechtswidrig gefangen gehalten und durch Gewaltanwendung und soziale Isolation schwer misshandelt (Verstoß geg Art. 1 UN-Folterverbot). Auslöser waren Verleumdungen durch die Schulleiterin Uta Will.

Die Täter (Familienrichter Ralph Verch und mehrere Jugendamtsmitarbeiter) werden von der Staatsanwaltschaft Köln vor Strafverfolgung geschützt. Das Landgericht Köln und das Oberlandesgericht Köln verweigern die Zulassung von Schadensersatzklagen. Die Landesregierung des Ministerpräsidenten Hendrik Wüst und das Justizministerium des Landes NRW ignorieren Dienstaufsichtsbeschwerden.

Diese Webseite wird unter Berufung auf den rechtfertigenden Notstand gem § 34 StGB / § 16 OWiG betrieben, weil das Land NRW zu Lasten unserer Familie das Rechtsstaatprinzip verletzt.