Die Staatskanzlei des Landes NRW, geführt von Hendrik Wüst (CDU), und das Justizministerium, unter der Leitung von Benjamin Limbach (Grüne), missachten das Grundgesetz

Schädigt ein Richter einen Prozessbeteiligten durch Rechtsbeugung, ist sein Dienstherr gemäß Art. 34 GG schadensersatzpflichtig. Die Staatskanzlei des Landes NRW und das Justizministerium des Landes lehnen berechtigte Ansprüche wegen nachgewiesenen Rechtsbeugungen durch Richter am Oberlandesgericht Köln verfassungswidrigerweise ab.