Die Staatskanzlei und das Justizministerium haben meine Dienstaufsichtsbeschwerden an das Präsidium des Oberlandesgerichts übergeben. Dieses ist allerdings gar nicht zuständig. Dienstherr der Richter ist das Land NRW, nicht das Oberlandesgericht. Das Oberlandesgericht widerrum verweißt auf die richterliche Unabhängigkeit der Richter.
Richter sind gemäß Artikel 97 GG „dem Gesetze unterworfen“ und gemäß Artikel 20 Abs. 3 GG ist „die Rechtsprechung […] an Gesetz und Recht gebunden“. Beugt ein Richter vorsätzlich das Recht zum Nachteil einer Partei eines Rechtsstreits, begeht er eine Straftat gemäß § 339 StGB. In solchem Fall, ist sein Dienstherr gegenüber den Geschädigten schadensersatzpflichtig (§ 839 Abs 2 BGB iVm 34 GG).
Die Beweise für rechtswidriges Handel durch die beschwerten Richter habe ich erbracht. Die betreffenden Richter haben ihre Macht missbraucht, Recht und Gesetz willkürlich gebrochen und dadurch das Rechtsstaatprinzip zu Lasten der Gemeinschaft geschädigt.
Die Dienstherren der Vorgenannten, der Landespräsident Hendrik Wüst und der Justizminister Benjamin Limbach, verstoßen gegen das Grundgesetz, weil sie unsere berechtigen Schadensersatzansprüche unter Verletzung des Artikel 34 GG ablehnen.