Das Land NRW hat nicht nur unsere Tochter aufgrund falscher Verdächtigungen städtischen Schulbediensteter der Freiheit beraubt, sie durch Isolation seelisch misshandelt und der Erziehung ihrer Eltern entzogen. Man möchte sich die Gesetzesverletzungen zu Lasten unserer Famillie auch vergüten lassen.

Da die Kindeswohlgefährdungsanzeige der Schule keine tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung enthielt und alle darauf folgenden Maßnahmen des Jugendamtes und des Familiengerichts rechtswidrig waren, weise ich die damit verbunden Forderungen als unbegründet zurück.