Einen Tag nachdem Mitarbeiter der Gemeinschaftsgrundschule Bensberg mich beim Jugendamt Bergisch Gladbach wegen Kindeswohlgefährdung angezeigt haben, kündigte die Jugendamtssozialmitarbeiterin Nicole Kompa einen Hausbesuch an (C1). Ich stimmte diesem unter den Vorbehalten zu, dass ich Zeugen hinzuziehen und den Vorgang auf Video aufzeichnen würde (C2). Daraufhin teilte Frau Kompa mit, dass sie vom Besuch absehe und klagte mich wegen einer möglichen Kindeswohlgefährdung vor dem Familiengericht Bergisch Gladbach an (C3) (C4).
Nach erfolgter Kindesentziehung teilten die Jugendamtssozialmitarbeiterinnen Nicole Kompa und Isabelle Knappe und der Vormund Ulrich Blühm aus Overath mir während eines Erörterungsgesprächs mit, dass meine politische Haltung das Wohl unseres Kindes gefährde. Frau Kompa und Herr Blühm wiederholten diesen Vorwurf vor dem Familiengericht.
Neun Tage nach Entziehung unseres Kindes forderte das Jugendamt Bergisch Gladbach 2800 Euro Unterhalt monatlich für ihre unfreiwillige und rechtswidrige Unterbringung in einer Pflegefamilie und reagiert seither nicht auf meinen Widerspruch. (C5).
Die Jugendamtsozialmitarbeiterinnen Nicole Kompa, I. Knappe und Nicole Sprenger haben unser Kind 108 Tage rechtswidrig gefangen gehalten (§ 235, 239 StGB). Sie haben ihr für 108 Tage jeglichen Kontakt zu ihren Freunden verwehrt, für 102 Tage den Kontakt zu ihrer Mutter untersagt und sie für 50 Tage von mir, ihrer Haubtbezugsperson, komplett isoliert. Frau Kompa, Frau Knappe und Frau Sprenger haben unser Kind dadurch seelisch misshandelt (§ 225 StGB). Ihr Handeln erfüllt den Tatbestand der Folter gemäß Art. 1 der UN-Antifolterkonvention. Die Leiterin des Jugendamtes Bergisch Gladbach, Frau Sabine Hellwig, hat auf Beschwerden und Einsprüche nicht reagiert und sich dadurch durch Unterlassen an den vorgenannten Straftaten beteiligt (§§ 225, 235, 239, 13 StGB).
Nach Rückführung unseres Kindes teilte mir das Jugendamt im Laufe eines Unterhaltrückforderungsverfahrens mit, dass die Jugendamtssozialmitarbeiterinnen Nicole Sprenger und I. Knappe, die als Beklagte an der Verhandlung vor dem OLG teilgenommen haben, in der Akte des Jugendamts nicht vermerkt haben, dass das OLG die Rechtswidrigkeit der Inobhutnahme festgestellt hat. Das Jugendamt verkündet weiterhin, dass es uns Hilfe zur Erziehung hat zukommen lassen (C6).