Ich werfe der Pflegemutter Nadine Haupt aus Wiehl vor, im Rahmen eines Verfahrens vor dem Familiengericht ehrenrühige und teilweise verleumderische Tatsachenbehauptungen über unsere Familie verbreitet zu haben, die ich hier im Kontext meiner Berichte richtigstelle:
- „Der Kindesvater habe indirekt seiner Tochter gegenüber das geschehene Unrecht beklagt und diese Äußerungen seien dann im Zuge der Telefonate angestiegen.“
- „Der Kindesvater habe seiner Tochter dringend empfohlen sich nicht impfen zu lassen.“
- „Der Kindesvater habe seine Tochter mit verschiedenen nicht kindgerechten Themen konfrontiert.“
- „Der Kindesvater solle seiner Tochter erklärt haben, die von Flugzeugen verursachten Kondenzstreifen würden die Menschen vernebeln bzw. seien giftig und von diesen Kondensstreifen würde der Kindesvater auch Bilder machen.“
- „Die Plegemutter habe nicht das Gefühl, dass das Kind schulisch besonders weit sei. Man habe ingesamt den Eindruck sie sei nicht weiter als eine Zweitklässlerin.“ (Unser Kind war zu der Zeit in der 2. Klasse)
- „Die Pflegemutter berichtet, dass sich das Kind eigentlich nur sehr schlecht bzw. gar nicht konzentrieren könne. Sie könne sich nicht lange mit Aufgaben auseinandersetzen und mache durchaus auch viele Fehler.“
- „Die Pflegemutter hätte den Eindruck, dass das Kind viel mit Medien zu tun habe.“
(Aus der Stellungnahme des Rechtsbeistands Michael Meyer aus Bergisch Gladbach vom 06.01.2021)
Ich werfe der Pflegemutter Nadine Haupt aus Wiehl vor, mit ihren ehrenrühigen und teils verleumderischen Aussagen über unsere Familie/meine Person gegenüber dem Familiengericht die rechtswidrige Entziehung und seelische Misshandlung unseres Kindes – als dessen Garantin iSv § 13 StGB – durch das Familiengericht und das Jugendamt unterstützt zu haben.
Insbesondere hat die Stellungnahme der Pflegemutter Nadine Haupt gegenüber dem Familiengericht und dem Jugendamt Bergisch Gladbach dazu geführt, dass der Kontakt zwischen unserem Kind und mir für 50 Tage komplett eingestellt wurde. Erst durch Intervention einer Anwältin kam es wieder zu regelmäßigen Kontakten. Der Kontaktabbruch hat unser Kind erheblich traumatisiert.
Für die Plege unseres Kindes durch die Pflegefamilie wurden mir 2800 Euro monatlich in Rechnung gestellt. Kindergeld für das erste Kind beträgt zurzeit 219 Euro und der Unterhaltssatz liegt bei 236 Euro. Wofür die darüberhinausgehenden 2445 Euro (ein Premium von 537%) benötigt wird, wird vom Jugendamt nicht erläutert.
Bundesverfassungsgericht (1 BvR 1178/14): „Die Eltern können grundsätzlich frei von staatlichen Eingriffen nach eigenen Vorstellungen darüber entscheiden, wie sie die Pflege und Erziehung ihrer Kinder gestalten und damit ihrer Elternverantwortung gerecht werden wollen (vgl. BVerfGE 60, 79 <88> ). Die primäre Erziehungszuständigkeit beruht auf der Erwägung, dass die Interessen des Kindes in aller Regel am besten von seinen Eltern wahrgenommen werden (vgl. BVerfGE 60, 79 <94> ) und die spezifisch elterliche Zuwendung dem Wohl der Kinder grundsätzlich am besten dient (vgl. BVerfGE 133, 59 <73 f., Rn. 42 f.>).“
Richtigstellungen:
Ich beschäftige mich vorrangig mit Politik, Entwicklung und Umweltthemen und habe in verschiedenen Projekten in diesen Bereichen mitgewirkt. In diese Lebensumstände wurde unser Kind hineingeboren. Dass ein Kind früh mit gesellschaftlichen und politischen Themen in Kontakt gerät, ist nichts außergewöhnliches. Kinder werden durch die Beschäftigung der Eltern beeinflusst. Genauso durch Schule und Gesellschaft. Ein natürlicher Prozess. Es gibt sicherlich schlimmere Lebensumstände, als das Kind eines gesellschaftlichen engagierten Vaters zu sein.
Dass ich gegenüber unserem Kind mein Missmut angesichts des rechtswidrigen Kindesraubs und mein Mitgefühl, aber auch meinen Ärger, ausdrückte, ist nur natürlich. Dass die Abgase von Flugzeugen im Raum Köln/Bonn ein Umweltproblem darstellen, ist auch offensichtlich und darf dokumentiert werden. Ein Kind bereits früh mit Umweltthemen zu konfrontieren ist kein Vergehen. Die größte Wachstumsbremse für Wohlstand in armen und reichen Gesellschaft ist die Korruption. Dass ich unserem Kind davon abrate, sich ohne meine Anwesenheit mit einem neuartigen Impfstoff impfen zu lassen, sollte nachvollziehbar sein.
Unser Kind berichtete nach Rückführung, dass die zwei Jungen im Haushalt der Pflegemutter häufig Computerspiele spielen würden und dass Frau Haupt kaum Zeit hatte, mit ihr zu lernen. Es scheint ein Phänomen unserer Zeit zu sein, dass Kinder früh mit Medien in Kontakt kommen. Eltern kommt es im Rahmen des Erziehungsrechts gemäß Art. 6 GG zu die Balance zu wahren. In unserem Haushalt gibt es zusätzlich Bücher. Schulisch hatte die Pflegemutter unserem Kind keine Vorteile zu bieten.
Am krassesten ist die Behauptung, unser Kind hätte Konzentrationsstörungen, während es gerade Opfer einer Gewalttat ist. Für jedes Kind ist die Trennung von den Eltern traumatisch. Traumata bewirken Leistungsverluste. Der Schaden kann das Opfer ein Leben lang beeinträchtigen.
Insgesamt hatten die Aussagen der Nadine Haupt den Effekt, mich vor Gericht zu diskretieren. Sie hat unserem Kind und unserer Familie dadurch schweren Schaden zugefügt. Meine Richtigstellung – unter Berufung auf §§ 34, 186, 187, 193 StGB – im öffentlichen Raum ist daher unvermeidlich.