Richter Manfred Aps hat während einer mündlichen Anhörung vor dem Oberlandesgericht Köln im Beisein der Richterinnen Dr. Petra Volke und Sabine Vaaßen verkündet, dass die Entziehung unseres Kindes durch den Familienrichter Ralph Verch und das Jugendamt Bergisch Gladbach zu ihrer Begutachtung durch einen Sachverständigen wegen einer möglichen Kindeswohlgefährdung rechtswidrig war und deswegen die Beschlüsse des Familiengerichts aufgehoben. Entsprechend wurde unser Kind am nächsten Tag – ohne Auflagen – rückgeführt.
Im schriftlichen Urteil (Protokoll) zur Anhörung haben die vorgenannten Richter dagegen vermerkt, dass „die einstweilige Anordnung der Kindesentziehung des Amtsgerichts aufgehoben wird, nachdem die Hauptsache sich erledigt hat„. Dass die Entziehung und soziale Isolierung unseres Kindes für 108 Tage allein wegen des Verdachts einer Kindeswohlgefährdung rechtswidrig war, haben sie bewusst verschwiegen. Dabei ergibt sich diese Tatsache ganz offensichtlich, da die Rückführung unseres Kindes gänzlich ohne Auflagen erfolgte. Hätte ein Grund für die Kindesentziehung vorgelegen, hätte sich das in Auflagen für die Rückführung widerspiegeln müssen.
Die Folgen der Freiheitsberaubung und Misshandlung unseres Kindes durch die staatliche Jugendfürsorge wird sie ihr Leben lang belasten. Der Sachverhalt hat sich durch die Rückführung unseres – schwer traumatisierten – Kindes nicht einfach erledigt. Die vorgenannten Richter haben in vollem Bewusstsein der Rechtswidrigkeit ihres Handels durch Sachverhaltsverfälschung und bewusstes Verschweigen rechtserheblicher Tatsachen das Recht zu unserem Nachteil gebeugt (Rechtsbeugung) und dadurch die Bestrafung des Richters Ralph Verch wegen rechtswidriger Kindesentziehung vereitelt (Strafvereitelung). Gleichzeitig schützen die Richter ihren Arbeitgeber – das Land NRW – durch ihre Entscheidung auch vor Regressansprüchen.