Richterin Sina Klemke am Oberverwaltungsgericht Münster hat in Beschluss vom 29.01.2025 bewusst und vorsätzlich Tatsachen verfälscht (Rechtsbeugung, Amtsmissbrauch) und sichert so die Bezirksregierung Köln davor, Verantwortung für rechtswidriges Handeln übernehmen zu müssen.

Sachverhalt:

Richterin Klemke schreibt in Ihrem Beschluss: „Die Tatsachenbehauptung „Frau Will habe den Kindesvater mehrfach auf die Schulpflicht hingewiesen“ ist erwiesen war.“

Die Schule oder Schulbehörden haben eben keine Beweise vorgelegt, dass sie auf die Schulpflicht in den Tagen 12.08.2020 bis 19.08.2020 hingewiesen hätten. Der erste Hinweis ist vom 20.08.2020. Am nächsten Tag war unser Kind in der Schule. Noch am 20.08.2020 hat Schulleiterin Will gegenüber dem Jugendamt behauptet, unser Kind würde seit dem 12.08.2020 unentschuldigt nicht zur Schule kommen.

Ob unser Kind im strittigen Zeitraum unenschuldigt oder entschuldigt gefehlt hat, ist nicht erwiesen. Die Beweisplficht liegt bei der Schule, weil sie behauptet hat, unser Kind hätte untentschuldigt gefehlt.

Das hatte ich alles ausführlich in meiner Klage gegen die Bezirksregierung dargelegt. Die Schulbehörde hat auch in diesem Verfahren keine Nachweise für ihre Tatsachenbehauptung vorgelegt. Richter Klemke lügt demnach vorsätzlich und bewusst als Amtsträgerin und Richterin, ohne Rücksicht auf Schaden für den Rechtsstaat und die Gesellschaft.