Für die nachweislich rechtswidrige 108-Tage währende Entziehung und damit einhergehenden seelischen Misshandung unseres Kindes durch soziale Isolation von Familie und Freunden fordert das Land NRW eine Gebühr in Höhe von 425,30 Euro.

Dafür bitte ich Sie lieber Leser um Hilfe. Bitte unterstützen Sie meinen Kampf gegen Richter und eine Jugendfürsorge, die unsere Kinder wie Waren behandeln, mit einem Euro durch eine Überweisung an

Empfänger: Zentrale Zahlstelle Justiz
IBAN: DE84440000000041001509
Betrag: 1 €
Verwendungszweck: X703580505146X

Jeder Euro entlastet mich. Da es sich bei der Forderung lediglich um eine Gerichtsgebühr handelt, wird durch die Unterstützung nicht die Vollstreckung einer Geldbuße vereitelt (vgl. § 258 Abs. 2 StGB). Mit anderen Worten, der Überweiser läuft nicht Gefahr, von der Justiz belangt zu werden und die Justizkasse ist verpflichtet, alle Zahlungen vollumfänglich zu berücksichtigen.

Für erhaltene Zahlungen bedanke ich mich ganz herzlich!

Die oben genannten Forderungen sind allesamt rechtswidrig, das habe ich gegenüber dem Land NRW nachgewiesen. Aber der Landesvater, Herr Hendrik Wüst, beschäftigt sich lieber damit, vor dem Verlust der Demokratie durch bestimmte Parteien zu warnen, als gegen Missbrauch und Korruption in der Jugendfürsorge und Justiz innerhalb seines Verantwortungsbereichs vorzugehen. Ich fordere das Land NRW hiermit nochmals auf, endlich meine Dienstaufsichtsbeschwerden ordnungsgemäß zu bescheiden und auf die hier aufgeführte rechtswidrige Forderung zu verzichten.