Die Richterinnen Andrea Kleinschmidt, Kathrin Nagel und Dr. Ljuba Sokol am Verwaltungsgericht Köln haben in gerichtlichen Beschlüssen die gewaltsame Entführung und Misshandlung unseres Kindes durch das Land NRW gutgeheißen. Dabei ignorieren sie Beweise und billigen schwere Straftaten gegen Bürger begangenen durch Verwaltungsbeamte. Sie haben sich über Verfahrensvorschriften (VwGO) und materielles Recht (insb § 339 StGB und Art. 97 GG) – wie hier nachgewiesen – gänzlich hinweggesetzt. Sie wenden Recht und Gesetz bewusst selektiv an, um Beamte und sich selbst über die Rechtsordnung zu erheben und Straftaten von Verwaltungsbeamten zu vertuschen. Ich werfe ihnen Rechtsbeugung vor, weil sie Recht und Gesetz vorsätzlich willkürlich angewendet und zur Rechtsfindung eigene Maßstäben herangezogen haben.

„Der Kontrolleur [Verwaltungsrichter] ist wirtschaftlich völlig in der Hand des Kontrollierten [öffentlichen Hand].“
(Dr. Paulus van Husen, Oberverwaltungsgerichtspräsident, Präsident des Verfassungsgerichtshofs Nordrheim-Westfalen, 1951)

Veröffentlicht unter Berufung auf §§ 34 StGB/16 OWiG iVm Art. 5 GG und Transparency as key for fighting corruption