Der Hintergrund
Am 07.04.2026 habe ich Strafanzeige gegen die beiden Behördenleiter erstattet. Der Grund: Sie haben im Herbst 2024 Strafanträge wegen vermeintlicher übler Nachrede gegen mich gestellt, obwohl die betroffenen Texte auf dieser Webseite seit 2021/2022 online sind und ich beide Behördenleiter jahrelang über die Missstände informiert habe. Nach § 77b StGB erlischt das Recht zum Strafantrag nach drei Monaten ab Kenntnis. Die Anträge aus Ende 2024 waren somit nachweislich verfristet – ein absolutes Prozesshindernis.
Die „Rettungsstrategie“ der Staatsanwaltschaft – Ein logischer Trümmerhaufen
In ihrer Abweisung der Strafanzeige versucht Oberstaatsanwältin Hohn nun, ihre Dienstvorgesetzten mit einer Argumentation zu retten, die das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit der Justiz endgültig erschüttert.
Die Behörde behauptet ernsthaft:
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Die Strafanträge der beiden Behördenleiter basierten auf einer „tiefgehenden Prüfung der Sach- und Rechtslage“.
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Gleichzeitig hätten beide aber bis zum Strafantrag 2024 keine persönliche Kenntnis von meinen jahrelangen Schreiben (seit 2021) gehabt, weil die Post auf dem Dienstweg hängengeblieben sei oder eine persönliche Adressierung „kein Garant für die Kenntnisnahme“ sei.
Die Anklage: Ein logischer Trümmerhaufen
Daraus ergibt sich ein unauflösbares Dilemma, das die vollständige Dysfunktionalität der Kölner Justiz dokumentiert:
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Szenario 1: Das Organisationsversagen (Unfähigkeit) Wenn der Präsident des höchsten Gerichts des Bezirks und der Chef der Staatsanwaltschaft trotz permanenter, detaillierter Beschwerden über Rechtsbeugungen in ihren Behörden über Jahre hinweg tatsächlich nichts gewusst haben, weil ihr Apparat sie systematisch von der Realität isoliert, liegt ein fundamentaler Organisationskollaps vor. Eine Justizspitze, die blind Strafanträge unterschreibt, ohne zu prüfen, seit wann die Akten im eigenen Haus liegen, agiert verantwortungslos. Wer „tiefgehend prüft“, muss das Erstveröffentlichungsdatum feststellen. Das wurde hier nachweislich versäumt.
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Szenario 2: Die Schutzbehauptung (Vorsatz) Wahrscheinlicher ist, dass das Verstreichenlassen der dreimonatigen Ausschlussfrist des § 77b StGB schlicht verschlafen wurde. Nun versucht die Behörde nachträglich, eine „Ahnungslosigkeit an der Spitze“ zu konstruieren, um das verfristete Verfahren künstlich am Leben zu erhalten. Damit opfert die Staatsanwaltschaft die Glaubwürdigkeit ihrer eigenen Behördenleiter, um sie vor den strafrechtlichen Konsequenzen ihrer unzulässigen Strafanträge zu schützen.
Fazit für die Hauptverhandlung am 12.06.2026
Das System hat sich mit dieser Rechtfertigung selbst demaskiert. Da Oberstaatsanwältin Hohn nur spekulativ darüber mutmaßt, was ihre Chefs gewusst haben könnten, ist die Sache nun reif für die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Bergisch Gladbach.
Diese Einstellungsverfügung wird als Beweis in den Prozess eingeführt. Sie liefert die perfekte Begründung für meinen Antrag auf persönliche Ladung und Vernehmung von OLG-Präsident Dr. Scheiff und StA-Chef Dr. Neuheußer. Sie werden im Zeugenstand und unter Wahrheitspflicht selbst erklären müssen, ob sie die Unfähigkeit ihres Postverteilerzentrums vorschieben wollen oder ob sie die gesetzlichen Ausschlussfristen des Strafgesetzbuches bewusst missachtet haben.
Der Versuch, diese Webseite mundtot zu machen, hat der Justizspitze ein prozessuales Desaster eingebrockt. Sie spielen mit analogen Textbausteinen, während die digitale und mathematische Logik die Fakten längst zementiert hat.
Hinweis: Alle zitierten Dokumente, inklusive der Strafanzeige vom 07.04.2026 und der Verfügung der StA Köln vom 12.05.2026, sind auf Anfrage (anonymisiert) für jedermann einsehbar – im Sinne einer transparenten und lückenlosen Dokumentation staatlichen Handelns.