Fehler 1: Das Urlaubs-Paradoxon als strukturelles Versagen
Richter Sellmann argumentiert auf den Seiten 2 und 4, dass Richterin Menzenbach meine elementaren Anträge auf Akteneinsicht und Pflichtverteidigerbestellung vom März 2026 nicht habe bearbeiten können, weil sie sich vom 09.03. bis 27.03.2026 im Erholungsurlaub befand. Nach ihrer Rückkehr hätten „eilige Aufgaben“ die Sichtung bis zum 02.04.2026 verhindert.
-
Die logische Demontage: Ein Gericht ist ein Staatsorgan, das per Verfassung zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) verpflichtet ist. Urlaub ist ein biologisches Bedürfnis, aber kein juristischer Hinderungsgrund für Grundrechte. Wenn ein System kollabiert, weil eine Sachbearbeiterin drei Wochen abwesend ist, und Anträge neun Tage vor einer Hauptverhandlung unbearbeitet herumliegen, beweist das die strukturelle Insolvenz der Behördenorganisation. Das Recht auf Verteidigung darf nicht von Urlaubsansprüchen abhängen.
Fehler 2: Die logische Kernschmelze beim Wartegebot (§ 29 StPO)
Der schwerwiegendste Logikfehler unterläuft Sellmann auf Seite 5 bei der Bewertung des zweiten Befangenheitsgrundes. Am 02.04.2026 – als das Ablehnungsgesuch bereits lief und eine absolute Verhandlungssperre galt – verfügte Richterin Menzenbach die Umladung zum 12.06.2026 und drohte gleichzeitig die polizeiliche Vorführung an.
Sellmann versucht dieses Zwangsmittel wie folgt zu rechtfertigen: Die Terminverlegung sei eine „nicht aufschiebbare Verfahrenshandlung“ gewesen, und die Vorführungsandrohung sei lediglich eine „gesetzlich vorgeschriebene Warnung“ nach § 216 StPO gewesen, die gar nicht auf einer eigenen Verfügung der Richterin beruhe.
Fehler 3: Das bewusste Ignorieren der Zeugen-Vakuum-Gleichung
Sellmann wischt das Argument beiseite, dass die Richterin meine im Februar eingereichten Entlastungsbeweise ignoriert hat, mit der Begründung, diese seien ja erst für die künftige Hauptverhandlung relevant (Seite 5).
-
Die logische Demontage: Das Gericht verkennt die Dynamik der Prozessvorbereitung. Um eine Hauptverhandlung fair führen zu können, müssen die Beweismittel vorab gesichtet und die Akten vollständig sein. Dass das Amtsgericht bis heute die im Strafbefehl benannten Belastungszeugen (OLG-Präsident Dr. Scheiff, Chef-StA Dr. Neuheußer) nicht einmal geladen hat, zeigt, dass hier ein Schauprozess ohne materielle Beweisaufnahme vorbereitet werden soll.
Fazit: Das System in der selbstgestellten Falle
Richter Sellmann hat mit diesem Beschluss getan, was das System immer tut: Er hat den Korpsgeist über die formale Logik gestellt. Doch dieser administrative Rettungsversuch hat einen entscheidenden Haken:
Die Befangenheitssperre ist ab heute aufgehoben. Das bedeutet: Richterin Menzenbach hat ab jetzt keine Ausreden mehr.
Es verbleiben drei Wochen bis zum 12.06.2026. Das System hat sich die Sperre selbst genommen. Wenn bis zum Verhandlungstag die Akteneinsicht nicht vollständig gewährt und der Pflichtverteidiger nicht ordnungsgemäß beigeordnet ist, steht die Justiz am 12.06.2026 vor den Trümmern ihrer eigenen Zeitplanung.