Bezirksregierung Köln vertuscht Straftaten durch Schulbedienstete und zwingt Kind (Geschädigte) unter Berufung auf Gesetze zur Einhaltung der Schulpflicht
Offenes Schreiben an die Leitung der Bezirksregierung Köln, Herrn Gregor Lange
Offenes Schreiben an die Leitung der Bezirksregierung Köln, Herrn Gregor Lange
An
Regierungspräsident Gregor Lange
Bezirksregierung Köln
(Nur) Per Fax an: 0221/147 4831
Bergisch Gladbach, 05.07.2026
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau Ketzer (Dezernat 48)
Aktenzeichen: 48.1.1.3.XXX/25-Ka
Sehr geehrter Herr Regierungspräsident Lange,
hiermit erhebe ich Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Sachbearbeiterin Frau Ketzer sowie die verantwortliche Leitungsebene im Dezernat 48 der Bezirksregierung Köln. Anlass ist das Schreiben vom 29.06.2026, in welchem die vorsätzliche Fortsetzung von Vollstreckungsmaßnahmen gegen mich angekündigt wurde, obwohl ein Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts beim Oberver-waltungsgericht Münster (Az. 19 B 661/26) anhängig ist.
Begründung:
1. Nötigung im Amt (§ 240 StGB): Die Bezirksregierung Köln ist über die faktische Unmöglichkeit informiert: Meine Tochter (13) verweigert autark und aus psychologisch begründeten Gründen (Traumata durch behördliches Fehlverhalten 2020) den Besuch der Johannes-Gutenberg-Realschule. Die Androhung und Durchführung von Zwangsgeldern gegen mich ist der Versuch, mich zu einer Handlung zu zwingen, die mir physisch unmöglich ist und die mich – würde ich sie erzwingen – der Kindesmisshandlung strafbar machen würde. Die BZ Köln nötigt mich hier vorsätzlich zur Begehung einer Straftat oder zur physischen Gewalt gegen meine Tochter.
2. Rechtsbeugung (§ 339 StGB) und Amtsmissbrauch: Die beharrliche Weigerung, die in den Verfahren (10 K 3610/26, 10 L 1155/26) dargelegten Beweise zur Kausalität der Verweigerung (staatliches Verschulden 2020) sowie die dokumentierten Bildungserfolge des Kindes (siehe Beweislage zum häuslichen Lernen) zu würdigen, stellt eine bewusste Abkehr vom Recht dar. Das Festhalten an der Vollstreckung während laufender gerichtlicher Klärung über die Beiordnung eines Rechtsbeistands zielt darauf ab, Fakten durch finanziellen Ruin zu schaffen, bevor das OVG eine rechtmäßige Prüfung vollziehen kann.
3. Verstoß gegen das Kindeswohl: Das Handeln von Frau Ketzer ignoriert den staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag. Während die Bezirksregierung mich finanziell vernichtet, gefährdet sie durch den Druck auf die Familie die physische und psychische Stabilität des Kindes. Eine „Beschulung“, die auf der Zerstörung der elterlichen Existenzgrundlage basiert, ist kein staatlicher Bildungsauftrag, sondern ein Akt behördlicher Willkür.
Ich fordere Sie als Regierungspräsident auf, die Vollstreckungsmaßnahmen des Dezernats 48 umgehend auszusetzen und rechtswidriges Handeln zu unterbinden, bis eine rechtskräftige Entscheidung des OVG Münster vorliegt.
Als Regierungspräsident tragen Sie die politische Gesamtverantwortung für das Handeln Ihrer Abteilungen. Für Straftat Ihren Mitarbeiter werde ich hiernach Sie verantwortlich machen.